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Beweise bei Strafverfahren

Ein Mann macht seinem Nachbarn das Leben zur Hölle – bis der die Sonderermittler einschaltet. Die dokumentieren eine schwere Sachbeschädigung und bringen den Täter vor Gericht.
Ermittlungen in Strafverfahren (Symbolfoto: shutterstock.com/CC7)
Ermittlungen in Strafverfahren (Symbolfoto: shutterstock.com/CC7)

Hans-Peter K. schäumte vor Wut. Diesmal hatte sein Nachbar den Bogen überspannt. Wer sonst sollte es gewesen sein, der ihm saure Milch durch das Autofenster gesprüht hatte, so dass der Wagen jetzt bestialisch stank? „Da können Sie den Wagen erstmal vergessen“, hatten sie in der Werkstatt gesagt, den Geruch zu beseitigen koste viel Zeit und Geld. Das war kein böser Streich mehr, sondern eindeutig Sachbeschädigung. Wer Dinge, die ihm nicht gehören, verändert, so dass die Veränderung nur mit Aufwand wieder zu beheben ist, handelt sachbeschädigend. Da war das Gesetz eindeutig. Und in diesem Fall traf das zu. 

Vor zwei Wochen erst hatte jemand nachts das Haus mit Farbe besprüht, als er im Urlaub gewesen war hatte jemand die Scheibe der Terrassentür eingeschlagen, die Autoreifen hatten auch mehrfach schon daran glauben müssen. Und jedes Mal hatte der Mann von nebenan seine Hände in Unschuld gewaschen und dabei hämisch gegrinst. Hans-Peter K. war davon überzeugt, dass all diese Sachbeschädigungen auf das Konto seines Nachbars gingen, der es bis heute nicht verkraftete, dass Hans-Peter K. vor Jahren eine Affäre mit der Ex-Frau des Nachbarn gehabt hatte. Zu welchen Taten war der Mann in seinem Hass wohl noch in der Lage? Hans-Peter K. musste ihm das Handwerk legen, doch die Strafanzeigen bei der Polizei hatten bislang zu nichts geführt.

Die Beamten hatten nicht besonders viel Aufwand betrieben, dem Mann von nebenan die Taten nachzuweisen. Hans-Peter K. brauchte einen Detektiv, der den Nachbarn auf frischer Tat ertappen würde. Er schaltete die Sonderermittler ein. Die hatten schon bald einen Plan. Hans-Peter K. streute in der Nachbarschaft das Gerücht, er werde für eine Woche auf Dienstreise sein. Dann quartierte er sich bei einem Bekannten ein. 

Die Sonderermittler aber behielten nicht nur das Wohnhaus im Blick, sie hatten auch einiges technisches Equipment im Einsatz. Aufgrund der vorangegangenen Vorfälle gingen die Ermittler davon aus, dass der Täter auch diesmal wieder nachts zuschlagen würde.

Und tatsächlich: Bereits in der zweiten Nacht konnten die Sonderermittler gerichtsverwertbare Beweise dafür sichern, dass der Nachbar sich am Haus zu schaffen machte. Sie dokumentierten auf Fotos und Video, wie er den Garten betrat und das Pflaster der Terrasse mit Farbsprühdosen verunstaltete. 

Dann überrumpelten sie den Mann und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die Beamten stellten die Sprühdosen sicher, waren sie doch mit den Fingerabdrücken des Übeltäters behaftet. Vor Gericht wurde er verurteilt – dort gestand er auch die anderen Taten. Um einen zusätzlichen Zivilprozess abzuwenden, willigte er ein, die Kosten, die die Schäden hervorgerufen hatten, zu tragen. Auch das, was für die Sonderermittler angefallen war, übernahm der Mann.