Profis für spezielle Fälle.

Betrug ums Erbe

Eine wohlhabende Witwe stirbt, doch mit dem Testament scheint irgendetwas nicht zu stimmen. Ein Sonderermittler deckt die Fälschung auf – und verhilft den Erben zu ihrem Recht.
Erbe (Symbolbild: shutterstock.com/Air Images)
Erbe (Symbolbild: shutterstock.com/Air Images)

Hermine M. war eine Frau, die nicht hatte schlecht leben müssen. Die Firma ihres Mannes war erfolgreich gelaufen, und als er starb, verkaufte sie das Unternehmen profitabel. Seitdem hatte sie gut aber auch nicht verschwenderisch gelebt, bis zu ihrem Tod das Haus am See bewohnt. Doch jetzt, eine Woche nach der Beisetzung, war dieses seltsame Testament aufgetaucht, in dem sie ihren Kindern nur den Pflichtteil zusprach, das Gros des Erbes hingegen einer langjährigen Bekannten zudachte. Das, da waren sich Tochter und Sohn einig, war sicherlich nicht im Sinne der Verblichenen. Der Letzte Wille musste gefälscht sein.

Die Kinder wollten gerichtlich gegen das angebliche Testament vorgehen. Dass es nicht notariell abgeschlossen und hinterlegt worden war, sprach für die Pflichterben. Und wenn es tatsächlich gefälscht war, würde das im streitigen Verfahren wohl auch herauskommen. Der Sohn aber war es, der nichts dem Zufall überlassen und schon im Vorhinein einer mündlichen Verhandlung Beweise für die Unrechtmäßigkeit des Testaments in Händen halten wollte. Was er brauchte, waren in Erbrecht, Testamenten und Dokumentenechtheitsüberprüfung versierte Sonderermittler.

Ein Sonderermittler würde sicher schnell klären können, wie das seltsame Testament zustande gekommen war. Vielleicht würden die Ermittler den Verdacht erhärten, dass die angebliche Begünstigte das Schriftstück fälschte oder fälschen ließ. Dann würde sie nicht nur vollkommen leer ausgehen, sondern auch noch ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Betruges bekommen. Letztlich würde sie auch noch die Kosten tragen müssen, die für Gericht, Rechtsanwalt und Detektei angefallen waren.

Ein Sonderermittler erhielt den Auftrag. Über einen Rechtsanwalt forderte der eine Fotokopie des fraglichen Dokuments an. Zusammen mit handschriftlichen Notizen aus dem Nachlass der Verstorbenen schaltete er einen Schrift-Spezialisten ein. Dessen Urteil: Die Buchstaben auf dem Testament ähnelten zwar der Handschrift der Toten, identisch war beides jedoch keinesfalls. Kurze Zeit später hatte der Ermittler auch Notizzettel der angeblichen Begünstigten aufgetrieben. 

Und tatsächlich: Einige markante Feinheiten fanden sich sowohl in den Notizen als auch auf dem Testament. Mit diesen Erkenntnissen konfrontierte der Sonderermittler die Verfasserin des falschen Testaments. Unter Tränen gestand sie die Fälschung ein und bat darum, von einer Strafanzeige Abstand zu nehmen. Da sie sich bereit erklärte, die bisher angefallenen Kosten zu tragen und weil die Hinterbliebenen weitere Aufregung meiden wollten, willigten sie ein. Zur Sicherheit besiegelte die Fälscherin ein Schuldeingeständnis beim Notar – so lange sie sich an die Abmachung halten würde, wären die Gerichte erstmal außen vor.